Zum 01.08.2020
Unterricht:
Nach den Sommerferien werden alle Kinder im Klassenverband wieder beschult.
Auf dem Schulhof und in den Fluren herrscht Abstands- und Maskenpflicht. Im Klassenraum herrscht Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können, z.B. beim Verlassen des Sitzplatzes. Abstand muss im Klassenraum bzw. in der jeweiligen Lerngruppe nicht eingehalten werden.
Sportunterricht:
Die Sporthalle wird täglich nach der Reinigung nur von einer Klasse benutzt. Der übrige Sportunterricht findet im Freien statt.
Die Durchführung der Unterrichtsreihe „Ringen und Kämpfen“ ist nicht erlaubt.
Musikunterricht:
Singen oder das Spielen von Blasinstrumenten sind im Klassenraum verboten, im Schulhof mit 2 m Abstand erlaubt.
Pausen:
Nachdem zunächst nur ein Jahrgang den Pausenhof besuchen durfte, dürfen jetzt zwei Jahrgänge in getrennten Abschnitten auf den Pausenhof. Es besteht daher Maskenpflicht, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Zum 01.10.2020
Unterricht:
In einer weiteren Schulmail kündigte das Schulministerium eine weitere Änderung zur Maskenpflicht Grundschule im Klassenzimmer ab 01.10.2020 an.
Es gilt dann keine Pflicht mehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Klassenraum.
Auf den Fluren und auf dem Schulhof gilt sie unverändert.