Am Nachmittag des 13.03.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich herausgegeben, die Sie hier in Auszügen lesen können:
„1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.“
Bis einschließlich Dienstag, 17.03.2020 stellt die Schule im Rahmen einer Übergangsregelung ein Betreuungsangebot sicher:
„ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.“
Ab Mittwoch, 18.03.2020 gewährleistet die Schule eine Betreuung von Kindern, dessen Eltern in „unverzichtbaren Funktionsbereichen“ arbeiten.
„2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.“…
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah per Brief und auf unserer Homepage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail ab Montag, 16.03.2020 an das Sekretariat, es ist von 7.45 Uhr- 12.00 Uhr besetzt.